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   BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87   

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BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87 (https://dejure.org/1989,4708)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87 (https://dejure.org/1989,4708)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 5/5b RJ 48/87 (https://dejure.org/1989,4708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeit eines behinderten Versicherten durch den Verlust seines bisherigen behindertengerechten Arbeitsplatzes - Zeitrente iS des § 1276 Abs 1 S 2, Abs 3 RVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit bei behinderten Versicherten

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87
    Dieses Vorbringen der Revision verkennt indes den vom Großen Senat (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen Entscheidungen vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167 ff = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSGE 30, 192 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) und 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) für das Kausalverhältnis einer "infolge von" Krankheit, anderer Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte iS der §§ 1246 Abs. 2 Satz 1, 1247 Abs. 2 Satz 1 RVO eingetretenen Erwerbsminderung zugrunde gelegten Ursachenbegriff.

    An der zitierten Rechtsauffassung hat der GS auch in seiner weiteren grundsätzlichen Entscheidung zur BU und EU vom 10. Dezember 1976 festgehalten (vgl BSGE 43, 75, 79).

    Die Klägerin kann seitdem keine Einkünfte durch Erwerbstätigkeit iS des § 1247 Abs. 2 Satz 1 RVO mehr erzielen, weil ihr durch die fortbestehende - eingeschränkte - Leistungsfähigkeit iS der genannten Grundsatzentscheidungen des GS kein Erwerbseinkommen verschafft werden kann (vgl BSGE 43, 75, 79).

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87
    Dieses Vorbringen der Revision verkennt indes den vom Großen Senat (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen Entscheidungen vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167 ff = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSGE 30, 192 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) und 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) für das Kausalverhältnis einer "infolge von" Krankheit, anderer Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte iS der §§ 1246 Abs. 2 Satz 1, 1247 Abs. 2 Satz 1 RVO eingetretenen Erwerbsminderung zugrunde gelegten Ursachenbegriff.

    Diese Rechtsauffassung hat der GS sodann auch für die EU in BSGE 30, 192, 195 wie folgt übernommen:.

    Bereits in der früheren Entscheidung vom 11. Dezember 1969 zur EU hat der GS betont, daß die von ihm vertretene Auffassung der zu bejahenden EU trotz einer noch fortbestehenden Leistungsfähigkeit für gewisse Erwerbstätigkeiten infolge eines hierfür praktisch verschlossenen Arbeitsmarktes den Vorzug habe, mit der Ursachenlehre von der rechtlich wesentlichen Bedingung im Einklang zu stehen (vgl BSGE 30, 192, 199).

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87
    Dieses Vorbringen der Revision verkennt indes den vom Großen Senat (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen Entscheidungen vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167 ff = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSGE 30, 192 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) und 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) für das Kausalverhältnis einer "infolge von" Krankheit, anderer Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte iS der §§ 1246 Abs. 2 Satz 1, 1247 Abs. 2 Satz 1 RVO eingetretenen Erwerbsminderung zugrunde gelegten Ursachenbegriff.

    Insoweit hat der GS zunächst zur Berufsunfähigkeit (BU) in BSGE 30, 167, 178 ausgeführt:.

  • BSG, 21.02.1989 - 5 RJ 61/88

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87
    Die vom LSG demgegenüber für die Gewährung einer Dauerrente angeführte Begründung, die Klägerin könne infolge ihrer Gesundheitsstörungen einen neuen Arbeitsplatz nicht erreichen, vermag schon deswegen nicht zu überzeugen, weil die Klägerin nach den eigenen Feststellungen des LSG mit ihrem Pkw, der mit besonderen Vorrichtungen für ihre Behinderung ausgestattet ist, ihren bisherigen behindertengerecht eingerichteten Arbeitsplatz erreicht hat und einen entsprechenden neuen Arbeitsplatz auf die gleiche Weise erreichen könnte (vgl hierzu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 21. Februar 1989 - 5 RJ 61/88).
  • BSG, 09.09.1983 - 5b RJ 90/82

    Erwerbsunfähigkeit bei Schwerbehinderten

    Auszug aus BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87
    In diesem Fall besteht Anspruch auf Zeitrente iS des § 1276 Abs. 1 S 2, Abs. 3 RVO, wenn der Versicherte gemäß § 1247 Abs. 3 S 1 Buchst a RVO vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt hat (Fortführung von BSG vom 9.9.1983 - 5b RJ 90/82 = SozR 2200 § 1247 Nr. 41).
  • BSG, 27.05.1959 - 1 RA 34/58
    Auszug aus BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87
    Das von der Revision für seine gegenteilige Rechtsauffassung angeführte Urteil des BSG vom 27. Mai 1959 (BSGE 10, 33), dem noch ein von den späteren Entscheidungen des GS abweichender Ursachenbegriff iS der sogenannten "abstrakten" Betrachtungsweise zugrunde lag, ist damit zeitlich überholt.
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

    Es kommt demgemäß im vorliegenden Rechtsstreit darauf an, ob die beim Kläger gegebene Berufsunfähigkeit (BU) außer durch seinen Gesundheitszustand auch durch die besonderen Verhältnisse des Arbeitsmarktes iS der geltenden Ursachenlehre wesentlich mitverursacht ist (GrS BSGE 30, 167, 178/179; SozR 2200 § 1247 Nr. 57).

    Der Senat brauchte nicht allgemein auf die Frage einzugehen, unter welchen Umständen Zeitrente nach der Vorschrift des § 72 Abs. 1 S 2 RKG (bzw § 102 Abs. 2 S 1 Nr. 2 SGB VI) zu gewähren ist (etwa bei zeitlich eingeschränkter Einsatzfähigkeit: BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 8 oder bei Verlust eines behindertengerecht ausgestalteten Arbeitsplatzes: BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 57).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Es gilt der Grundsatz, dass ein Behinderter die ihm verbliebene Erwerbsfähigkeit verwerten, damit Arbeitsentgelt erzielen kann und in den Zeiträumen, in denen für ihn Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, nicht erwerbsgemindert ist, auch dann, wenn er eine Arbeit, die vom berufskundlichen Typ her dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekannt ist und deren Anforderungen er genügt, nur unter Zuhilfenahme spezifischer auf seine individuelle Behinderung zugeschnittener Mittel verrichten kann (vgl. BSG, Urteile vom 25.04.1990 - 5 RJ 68/88 -, juris Rn. 17, vom 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87 -, juris Rn. 20, vom 29.09.1980 - 4 RJ 121/79 -, juris Rn. 18; Gürtner in jurisPK SGB VI, § 43, Rn. 99).
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Die

    Es kommt demgemäß im vorliegenden Rechtsstreit darauf an, ob die beim Kläger gegebene BU außer durch seinen Gesundheitszustand auch durch die besonderen Verhältnisse des Arbeitsmarktes iS der geltenden Ursachenlehre wesentlich mitverursacht ist (GS BSGE 30, 167, 178/179; SozR 2200 § 1247 Nr. 57).

    Der Senat brauchte nicht allgemein auf die Frage einzugehen, unter welchen Umständen Zeitrente nach der Vorschrift des § 72 Abs. 1 Satz 2 RKG (bzw § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) zu gewähren ist (etwa bei zeitlich eingeschränkter Einsatzfähigkeit: BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 8 oder bei Verlust eines behindertengerecht ausgestalteten Arbeitsplatzes: BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 57).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - L 2 B 19/03

    Rentenversicherung

    Die eingegangene Verpflichtung bedeutet in Ansehung des Wortlauts ("und" signalisiert hier eine kumulative Leistungspflicht) und des Zusammenhangs, in dem sie eingegangen wurde, insbesondere dem vorangehenden Hinweis des Senats auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.02.1989 (BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 57)und die darin referierte Rechtsprechung des Großen Senats des BSG, dass die Antragsgegnerin sich als Beklagte verpflichtet hat, unabhängig von einer daneben zu bewilligenden Leistung der medizinischen Rehabilitation (wie sie der Sachverständige Dr. W angeregt hatte) als gesetzlich bei Erwerbsunfähigkeit vorgesehene Leistung Versichertenrente (oder Übergangsgeld, vgl die zum 01.01.2001 aufgehobene Vorschrift des § 116 Abs. 1 SGB VI) zu gewähren.
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93

    Erfüllung der Wartezeiten - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Aufnahme eines

    Zwar kann EU auch allein dadurch entstehen, daß ein Versicherter ohne Änderung seines Gesundheitszustandes seinen behindertengerechten Arbeitsplatz verliert (BSG vom 21. Februar 1989, SozR 2200 § 1247 Nr. 57).
  • BSG - B 5 RJ 252/05 B (anhängig)
    7 Soweit der Kläger ausführt, das LSG habe die Rechtsprechung des BSG verkannt bzw missachtet, und sich hierzu auf zwei Entscheidungen des BSG (Urteil vom 21. Februar 1989 - 5/5b RJ 48/87 = SozR 2200 § 1247 Nr. 57 und BSG in SozR RVO § 1246 Nr. 24) stützt, ist eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ebenfalls nicht dargetan.
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